Koloniale Narrative von Schweizer Gleichstellungsdokumenten
Dieser Artikel basiert auf meiner qualitativen Untersuchung (Masterarbeit) von staatlichen Dokumenten, Aktionsplänen und Texten des Bundesrates und von offiziellen Schweizer Departementen wie dem Eidgenössischen Departement für ausländische Angelegenheiten (EDA), dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau (EBG), der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und des Staatssekretariats für Migration (SEM) in Bezug auf die Gleichstellung von Mann und Frau (1). Um herauszufinden, inwiefern in Schweizer Gleichstellungsdokumenten und -policen koloniale, rassifizierte und geschlechtliche Stereotype und Bilder reproduziert werden, wurden die nationalen Aktionspläne zur Umsetzung der ‘Frauen, Frieden und Sicherheit’ Agenda der Vereinten Nationen, das Schweizer Gleichstellungsgesetzt (GIG) (1995 formuliert, 2020 redigiert) und die Strategie der nachhaltigen Entwicklung (2016) des Bundesrates, die Strategie zur Geschlechtergleichstellung und Frauenrechten (2017) des EDA, der Schweizer Aktionsplan zur Gleichstellung von Mann und Frau (1999) des EBG sowie Analysen vom Bundesrat und vom SEM über die Situation von Flüchtlingsfrauen in den Bundesasylzentren (BAZ) und Kollektivunterkünften der Kantone (2019) analysiert. Staatliche Policen und Dokumente sind deshalb von Bedeutung, weil sie inhärent politisch sind und sie die Realität der Bewohner*innen der Schweiz auf verschiedene Arten beeinflussen.
Kolonialität in der Schweiz
Die politischen Dokumente wurden aus einer intersektionalen, dekolonialen Perspektive analysiert, da davon ausgegangen wird, dass wir auch in der Schweiz noch immer in einer kolonialen Gegenwart leben. Denn obwohl die Schweiz international als koloniale Aussenseiterin, als vorbildliche Demokratie mit humanitärer Tradition und als neutrales Vorzeigebeispiel angesehen wird, ist sie Teil einer Europäischen Moderne konstituiert durch koloniale Expansion und Rassismus. Lateinamerikanische, dekoloniale Forschende sprechen heute nicht mehr von formalem Kolonialismus, sondern von Kolonialität. Letzteres beschreibt die aktuellen globalen Machtbeziehungen, durch welche bestimmte Menschen auf die gleiche Art und Weise dehumanisiert und kategorisiert werden wie es während dem Kolonialismus der Fall war. Die Eurozentrische kulturelle, wirtschaftliche, akademische und politische ‘Wahrheit’ wird dabei exportiert und anderenorts aufgedrängt. Durch Kolonialität kann aufgezeigt werden, dass die Europäische ‘Moderne’ eine Schattenseite hat, beziehungsweise dass während Europa, Nordamerika und ehemalige Kolonien wie Japan durch Neoliberalismus, Modernisierung und Kapitalismus immer reicher wurden, andere Länder unter den Folgen dieses Lebensstils leiden und ausgebeutet werden. Durch die Annahme, die Schweiz sei in Bezug auf den Kolonialismus unschuldig, wird eine Aufarbeitung und Analyse der Kolonialität in der Schweiz verunmöglicht. Das Aufzeigen von kolonialen Narrativen in Staatsdokumenten ist deshalb zentral, weil die Aufrechterhaltung von rassifizierten und oft auch sexualisierten Bildern von BIPoC (Black, Indigenous and People of Color) reale Auswirkungen auf deren Lebensalltag hat.
Sogenannte ‘emanzipatorische’ und ‘fortschrittliche’ Gleichstellungsdokumente werden selten kritisch betrachtet, obwohl auch sie problematische kolonial-rassistische Narrative erzeugen. Während Gleichstellungsdokumente in Wirklichkeit auf heterogene Bedürfnisse reagieren sollten, beinhalten sie grösstenteils Massnahmen, die einzig eine gewisse weisse Bevölkerungsgruppe ansprechen. ‘Inklusive’, ‘gut gemeinte’ Gleichstellungsdokumente der Schweiz exkludieren jedoch ‘anders-gemachte’ BIPoC sowie non-binäre, inter- und transsexuelle Menschen.
Geschlechterungleichheit existiert nur ‘dort drüben’
Die erwähnten Schweizer Departements stellen sich gerne als frauenfreundlich und flüchtlingsfreundlich dar: Beispielweise schreibt das EDA auf seiner Homepage, die Gleichstellung von Frau und Mann, die Achtung der Rechte von Frauen und Mädchen und das Verbot jeder Form von geschlechtsspezifischer Diskriminierung gehöre zu den ‘Grundwerten der Schweiz’. In einem anderen Dokument bekräftigt das EDA, dass die Suche nach nachhaltigen Lösungen für Flüchtlinge und andere schutzberechtigte Personen eine Priorität des humanitären Engagements der Schweiz bilde. Auch der Bundesrat schreibt in einem Dokument, dass die Schweiz für eine sichere Migration, faire Arbeitsbedingungen und für die Menschenrechte von Migrierten einstehe. Gleichzeitig zu dieser Selbstdarstellung erweckt die Analyse dieser Dokumente den Eindruck, patriarchale, rassistische Strukturen existierten nur ausserhalb der Schweiz: Insbesondere in den nationalen Aktionsplänen zu ‘Frauen, Frieden und Sicherheit’ wird durchgehend auf die prekäre Situation von Geflüchteten in fernen Flüchtlingslagern hingewiesen, während die unmenschlichen Lebensbedingungen von Geflüchteten innerhalb der Schweiz nicht beachtet werden. Die nationalen Aktionspläne werden in den ‘Balkanländern’, in Kolumbien, Afghanistan, Ägypten, Tunesien, Libyen und Nepal implementiert, wobei das EDA schreibt, dass beispielweise Nepal noch ein langer Weg bevorstehe, bis Geschlechtergleichstellung endlich Realität würde.
Die Eigenzuschreibung als frauen- und flüchtlingsfreundlich erscheint äusserst fragwürdig, erst recht, wenn internationale Berichte des CEDAW Komitees (2) über die Situation in der Schweiz betrachtet werden. Das Komitee hält fest, dass in der Schweiz fest-verwurzelte, patriarchale Haltungen und Stereotype bezüglich Geschlechterrollen dominieren, dass geschlechterspezifische Gewalt oftmals unbestraft bleibt, dass es keinen Aktionsplan gibt, um solche Gewalt zu bekämpfen und dass es zu wenig Finanzierung gibt für Institutionen, welche Überlebende von geschlechtsspezifischer Gewalt unterstützen. Besonders weibliche Haushaltshilfen, Sexarbeiter*innen, geflüchtete und migrierte Frauen, undokumentierte Frauen und Frauen, die einer ethnischen Minderheit angehören, bekommen kaum staatliche Unterstützung.
Geflüchtete Menschen und insbesondere geflüchtete Frauen werden vom Schweizer Staat – in dessen Dokumenten und durch dessen Praktiken – komplett vernachlässigt. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) hält fest, dass das internationale Recht in Bezug auf psychologische, psychiatrische, juristische und materielle Unterstützung von geflüchteten Frauen von der Schweiz nicht eingehalten werde und diese deshalb kein menschenwürdiges Leben führen können. In den Unterbringungen für Geflüchtete fehlt es an weiblichem Sicherheits- und Gesundheitspersonal, es hat nicht genügend Expertinnen für sexuelle und reproduktive Gesundheit und es fehlen Opferidentifizierungsstrategien. Geflüchtete Frauen können nur vom Opferschutzgesetz Gebrauch machen, wenn die Gewalttat auf schweizerischem Territorium stattfand. Das heisst, dass sie für all diese Gewalttaten, die ihnen auf der Flucht oder in ihren Heimatländern angetan wurden, weder psychologische noch rechtliche Unterstützung bekommen. Terre des Femmes Schweiz kritisiert das Opferhilfegesetz und geht davon aus, dass die Mehrheit der geflüchteten Frauen von Beginn der Flucht bis zur Ankunft in der Schweiz irgendeinmal sexualisierte Gewalt erlebten und deshalb zwingend betreut werden müssen. Die restriktive Asylpolitik und die enorm stressige Asylprozedur verflochten mit geschlechtsspezifischer Gewalt oder zusätzlichen Verletzlichkeiten wie Schwangerschaft oder LGBTQ+-Identitäten bringen diese Individuen in unglaublich prekäre Lebenslagen.
Das Lokalisieren von Sexismus und Rassismus überwiegend in anderen, nicht-westlichen Ländern und die gleichzeitige Darstellung der Schweiz als frauen- und flüchtlingsfreundlicher Staat, repräsentiert zutiefst koloniale Vorstellungen einer ‘sicheren’, frauenliebenden Schweiz gegenüber eines unsicheren, frauenfeindlichen nicht-schweizerischen Raumes. Durch koloniale Diskurse wird der globale Süden als weniger modern, weniger entwickelt und weniger friedlich dargestellt, während die Annahme entsteht, der globale Norden sei eine Hochburg von Frieden, Sicherheit und Menschenrechten. Die Gleichstellungsdokumente der DEZA und des EDA, mehrheitlich verfasst von weissen (männlichen) Individuen und gerichtet an sogenannte ‘Entwicklungsländer’, reproduzieren die ‘white savior’ Rhetorik: ‘White saviorism’ bzw. das ‘weisse Rettungssyndrom’ umschreibt das Phänomen, wenn weisse Europäer*innen in ein afrikanisches Land reisen, um dort – wie gottesähnliche Figuren auftretend – ‘einen Unterschied zu machen’, oft ohne spezifische Ausbildung und/oder kontextuelle Vorkenntnisse. Dass fast alle Projekte des DEZA an afrikanische Staaten gerichtet sind, überrascht kaum, denn ‘afro-schweizerische’ Beziehungen basierten historisch schon immer auf dem Abhängigkeit-Hilfe-Modell. Schweizer Missionare, die nach Afrika reisten und in der Schweiz Narrative des ‘rückständigen Kontinents Afrika’ verbreiteten, fanden enorme Genugtuung darin, die Schweizer ‘Modernität’ durch die Gegenüberstellung mit afrikanischen Gesellschaften zu messen.
Koloniale Mechanismen generieren eine Welt voller gegensätzlichen Klassifizierungen: entwickelt/unterentwickelt, sicher/unsicher, friedlich/kriegerisch, Mann/Frau, schwarz/weiss, homo/heterosexuell usw. Solche Kategorisierungsstrategien wurden durch Kolonialmächte in Kolonien eingeführt, damit Menschen anhand dieser Kategorien eingeteilt und besser regier- und kontrollierbar gemacht werden konnten. Dass all diese Gegenüberstellungen und Abgrenzungen noch heute nicht dekonstruiert wurden, sondern vielmehr immer noch aufrechterhalten werden, weist darauf hin, dass (die epistemologische, mentale sowie die reale) Dekolonisation noch längst nicht vollbracht ist.
Missachtung von LGBTQ+ und BIWoC (3) Erfahrungen
Die wohl am tiefsten im Eurozentrischen Verständnis verankerte binäre Gegenüberstellung ist die der Geschlechter, welche besagt, dass es ausschliesslich zwei Geschlechter gibt, nämlich Mann und Frau. María Lugones, argentinische feministische Philosophin, erklärt, dass das binäre Geschlechterverständnis weder natürlich noch universell sei, sondern ein koloniales Kategorisierungssystem, welches die Existenz von dritten bzw. alternativen Geschlechtern sowie von inter- und transsexuellen Menschen komplett ausradiere.
Auch alle analysierten Schweizer Gleichstellungsdokumente reproduzieren die Annahme, dass jeder Mensch entweder dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden kann, wodurch alle queeren Identitäten in der Schweiz marginalisiert werden. Fragwürdig ist die fehlende Beachtung dieser Individuen einerseits deshalb, weil ihnen dadurch ihre Menschlichkeit abgesprochen wird, und andererseits, weil LGBTQ+-Individuen durch die Schweizer Gesellschaft, das Rechtssystem, durch die Medien, Wissenschaft und in Statistiken sowie durch das Gesundheitssystem diskriminiert werden. Vor allem queere Jugendliche leiden unter enormen psychischen Schwierigkeiten, betont die Gesundheitsförderung Schweiz.
Eine weitere Problematik der Schweizer Gleichstellungsdokumente ist die fehlende intersektionale Analyse, beziehungsweise die Tatsache, dass in den Dokumenten nur die Kategorie ‘Geschlecht’ betrachtet wird. Der intersektionale Ansatz, welcher in allen feministischen Analysen, Aktivitäten und Theorien zwingend vorhanden sein muss, warnt, dass viele Frauen nicht ‘nur’ aufgrund ihres Geschlechtes gesellschaftliche Benachteiligungen erleben, sondern auch aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Hautfarbe, ihrer Klassenzugehörigkeit, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer körperlichen/mentalen Benachteiligung(en) oder aufgrund ihres Aufenthaltsstatus'. All diese Kategorien sind miteinander verflochten und beeinflussen, wie effektiv Lösungsanaätze sind. Wenn Gleichstellungsdokumente nur die Kategorie des Geschlechts analysieren, bedeutet das, dass nur weisse, heterosexuelle, mittelständische cis-Frauen angesprochen werden, da sie die einzigen sind, die eindimensional benachteiligt werden. Das Geschlecht ist aber nicht die einzige Quelle der Unterdrückung von Frauen. Viele Frauen leben kein eindimensionales Leben und können somit wenig mit eindimensionalen Gleichstellungsmassnahmen anfangen.
Teilnahme am neoliberalen, kapitalistischen System
Das EDA schreibt in seiner Strategie zu Geschlechtergleichstellung und Frauenrechten (2017), dass Gleichstellung eine ‘wirtschaftliche Notwendigkeit’ sei: «Die Schweiz erachtet das Engagement für die Geschlechtergleichstellung als unabdingbare Voraussetzung zur Armutsreduktion, für ein inklusives Wirtschaftswachstum und für eine nachhaltige Entwicklung, die allen zugutekommt. (…) Die Geschlechtergleichstellung ist ein wichtiger Motor für die Entwicklung. (…) Zahlreiche Forschungsarbeiten zeigen, dass die Gleichstellung Bestandteil einer intelligenten Wirtschaftspolitik ist, die eine nachhaltige Entwicklung herbeiführt: Wenn Frauen dieselben Chancen wie Männer haben und aktiv am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben können, florieren die Gesellschaft und die Wirtschaft». Die Hauptmotivation, Frauen mehr am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen, ist also eine wirtschaftliche; eine Frage von ‘smart economics’. Wenn in Gleichstellungsdokumenten für mehr weibliche Partizipation plädiert wird, dann oft auf kapitalistische, neoliberale Art und Weise. Frauen wurden als ideale neoliberale Subjekte entdeckt, wobei der Neoliberalismus versucht, jede menschliche Handlung in die Marktdomäne zu bringen, bzw. alle Menschen in die Produktionskette zu involvieren, wovon Frauen lange ausgeschlossen waren. In Schweizer Gleichstellungsdokumenten wird immer wieder betont, dass Frauen die Agentinnen ihrer eigenen Entwicklung seien, ganz im Sinne des neoliberalen Verständnissen von aktiven, selbst-verantwortlichen Individuen, welche durch individuelle Stärke, Autonomie und durch Teilhabe am ökonomischen Wachstum befreit und ‘empowert’ werden.
Der neoliberale Feminismus gibt Frauen das Gefühl, dass sie ihre berufliche Erfüllung erreichen können, solange sie sich nur richtig anstrengen. Wenn Frauen benachteiligt werden, wird dies ihrer eigenen ‘Unfähigkeit’ zugeschrieben. Individueller Erfolg und soziale Mobilität werden gefeiert, während sozio-ökonomische Restriktionen ignoriert und strukturelle Kritik am Patriarchat, am Kapitalismus und am Neoliberalismus verunmöglicht werden. Im Buch ‘Feminism for the 99%’ schreiben die Autorinnen, dass der neoliberale Feminismus nur einzelne talentierte Frauen an die Spitze bringt, anstatt soziale, strukturelle Hierarchien zu kritisieren. Von diesem Feminismus profitieren vor allem die Frauen, die schon zuvor sozio-kulturelle und wirtschaftliche Vorteile genossen hatten; meistens weisse, mittelständische, heterosexuelle Frauen. Soziale Mobilität bleibt durch einen solchen Feminismus ein Mythus. Feminismus für die 99% hingegen verlangt Radikalität und die Bekämpfung aller sozialen Hierarchien wie auch die des kapitalistischen Wirtschaftssystems, welches vor allem nicht-weisse weibliche Körper ausbeutet. Den Zugang von Frauen in schon bestehende patriarchale, rassistische, kapitalistische und neoliberale Räume zu ermöglichen, ohne die Räume selbst zu hinterfragen, führt nicht zu einer egalitäreren Gesellschaft, sondern verfestigt die Hierarchien.
Allgemein ist es fragwürdig, ob in einem System, in welchem die einen ‘per se’ willkommen sind und die ‘anderen’ aktiv inkludiert werden müssen, überhaupt eine anti-diskriminierende Politik entstehen kann. Auch wenn ich als weisse mittelständische cis-Frau Zugang erhalte in Räume, von welchen Frauen jahrzehntelang ausgeschlossen wurden, bedeutet das nicht, dass wir in einer geschlechteregalitären Gesellschaft leben. Solange BIWoC nicht die gleichen Möglichkeiten haben wie ich sie habe, haben feministische Bewegungen zu wenig erreicht. Aufgrund all dieser Beobachtungen müssen staatliche Gleichstellungsdokumente und -strategien sowie jegliche Gleichstellungsforderungen überdacht, überarbeitet und dekolonisiert werden.
Fussnoten:
(1) Die Schweizer Gleichstellungsdokumente reproduzieren ein binäres Geschlechterverständnis, d.h. dass es nur zwei Geschlechter, nämlich Frau und Mann gibt. Wenn ich den Begriff ‘Frau’ verwende, meine ich nicht nur cis-Frauen, sondern alle Menschen, die sich als Frau identifizieren und die in irgendeiner Form von cis-sexistischen, homophoben, ableistischen und/oder patriarchalen Strukturen benachteiligt werden.
(2) CEDAW ist eine Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die es seit 1979 gibt; CEDAW steht übersetzt für ‘Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau’. Die Schweiz hat die Konvention 1997 ratifiziert.
(3) Black, Indigenous and Women of Color.
Diese Masterarbeit wurde im Rahmen des Masterstudiengangs 'Women, Peace and Security' (Gender) an der London School of Economics and Political Science (LSE) verfasst. Sie wurde in Englisch publiziert und ist unter diesem Link verfügbar:
https://meretwaelti.mystrikingly.com/blog/the-colonial-imaginaries-of-switzerland-s-gender-equality-policies